Beschluss des Landesparteitages vom 21. März 2009 – Teil 2

Beschluss des Landesparteitages vom 21. März 2009
 
Für einen fairen Ausgleich von Ökologie, Ökonomie und Sozialem – moderne Energiepolitik

II.      Anforderungen an die Bundespolitik

  
1. Klimaziele einhalten – CO2-Ausstoß mindern

Unser Ziel ist die Reduktion der Treibhausgase in Deutschland um 40% bis 2020. Dazu setzen wir auf Steigerung der Energieeffizienz, effizientere – auch konventionelle – Kraftwerke, Stärkung der Stromerzeugung durch erneuerbaren Energien, Verstärkte Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung und energetische Sanierung.
 
 
2. Energieeffizienz steigern – nachhaltige Wirtschafspolitik

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten begreifen moderne Klimaschutzpolitik als intelligente und nachhaltige Wirtschaftspolitik. Mit der Förderung moderner und umweltfreundlicher Technologien wollen wir die Entkopplung von Wachstum und Ressourcenverbrauch erreichen. Ressourcenschonende und energieeffiziente Produktionsanlagen sind dabei nicht nur für eine klimafreundliche Produktion in Deutschland wichtig, sondern angesichts der global steigenden Nachfrage an Umwelttechnologien auch ein zukunftsfähiges Exportprodukt.
 
 
3. Öffentliche Kontrolle der Netze
 
Der Staat hat bei der leitungsgebundenen Energie – wie Strom und Gas – eine besondere Verantwortung für die Verhinderung des Missbrauchs von Marktmacht. Daneben ist auch die Fernwärme im Blick zu behalten. Im Falle des Anschlusszwanges ist auch hier eine öffentliche Preiskontrolle geboten.
 
Deshalb unterstützen wir die Initiative, die Leitungsnetze von den Energiekonzernen zu trennen und in eine nationale Netz-AG zu überführen, an der sich die öffentliche Hand maßgeblich beteiligt. Bei der Umsetzung eines solchen Vorhabens sind die besonderen Interessen der lokalen Energieerzeuger und kommunalen Stadtwerke zu berücksichtigen.
 
Durch eine solche Maßnahme können die notwendigen Investitionen in die Leitungsnetze organisiert werden, die einerseits überhaupt Wettbewerb ermöglichen und andererseits insbesondere den erneuerbaren Energien Vorrang einräumen. Darüber hinaus stellen moderne Leitungsnetze einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit dar. Dabei ist allerdings
sicherzustellen, dass am Ende nicht allein der öffentlichen Hand die Kosten für die vernachlässigten Investitionen der Energiekonzerne zufallen. Diese Kosten müssen von denjenigen getragen werden, die in der Vergangenheit zugunsten höherer Profite auf notwendige Investitionen verzichtet haben.
 
 
4. Verbraucherrechte stärken

Die Gaspreisbildung muss besser kontrolliert und transparenter werden. Preisvorteile vom Markt sind zeitnah an die Verbraucher weiterzugeben. Auf eine Aufhebung der Kopplung von Öl- und Gaspreis ist hinzuwirken.
 
In diesem Zusammenhang müssen auch die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt werden. Dazu gehören vor allem Informations- rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Verbraucher sollen in die Lage versetzt werden, die Preisbildung und das jeweilige Preis- Leistungsverhältnis zu bewerten. Dabei sollen auch Serviceangebote be- rücksichtigt werden wie kostenfreie Energieberatung, Förderprogramme, persönliche Erreichbarkeit in Kundencentern vor Ort, gute telefonische Erreichbarkeit. Damit sie ihre Rechte wahrnehmen können, müssen auch die Verbraucherzentralen bundesweit in die Lage versetzt werden, die Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend zu beraten und zu unterstützen. Auch der Vorschlag, die 16 Landesverbraucherzentralen, so genannte Marktwächter einzuführen, die den Markt beobachten und im Konfliktfall als Schlichtungsstellen dienen können ist zu prüfen.
 
Außerdem ist zu gewährleisten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher zeitnah über ihren Energieverbrauch informiert werden und entsprechend abgerechnet wird, um spätere Nachzahlungen in großem Umfang zu vermeiden.
 
Wir wollen verstärkte Anreize fürs Energiesparen schaffen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern die notwendige Unterstützung dafür zu- kommen lassen. Für Bezieherinnen und Bezieher von Transferleistungen ist eine kostenlose Energieberatung sicherzustellen.
 
 
5. Öffentliche Daseinsvorsorge sichern
 
Energieversorgung ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Der Zugang zu Energie ist auch der Zugang zu Sicherheit, Lebensqualität und Teilhabe. Darum ist es Aufgabe des Staates sicherzustellen, dass niemand friert oder im Dunkel sitzt, weil er arm ist.
 
Die Grundversorgung mit Energie muss für jedermann, unabhängig vom sozialen Hintergrund, gewährleistet werden. Die Bundesregierung und die SPD-Bundestagsfraktion sollen prüfen, mit welchem Instrument dieses Ziel am sinnvollsten erreicht werden kann. In Betracht kommen dazu zum Bei- spiel Sozialtarife oder die Pflicht der Energieversorger einen kostenlosen Energiegrundbedarf zur Verfügung stellen zu müssen. Aber auch andere Überlegungen wie zum Beispiel die Unterstützung bei der Ersatzbeschaffung für alte energieintensive Elektrogeräte und Heizungsanlagen sind in die Prüfung einzubeziehen. Dabei muss eine Lösung gefunden werden, die nicht nur die Bezieherinnen und Bezieher von Transferleistungen in den Blick nimmt, sondern auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit niedrigen Einkommen gerecht wird.
 

Dabei ist darauf zu achten, dass Wettbewerbsneutralität gewahrt wird. Verpflichtungen müssen alle gleichermaßen treffen, die bundesweiten Anbieter wie die lokalen Energieversorger. Versorger vor Ort dürfen nicht benachteiligt werden.