Antrag Landtag – Änderungsantrag zum Schutz des Stockangelrechts
Änderungsantrag
der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen
Bremisches Fischereigesetz
Der vom Senat vorgelegte und von den zuständigen Deputationen gebilligte Ent-
wurf eines Gesetzes zur Änderung des Bremischen Fischereigesetzes eröffnet die
Möglichkeit von Beschränkungen des Fischfangs nach dem Stockangelrecht. Die
Begründung, die in das Gesetz aufgenommene Ermächtigung zu einem Stockangel-
verbot auf der Seeschifffahrtsstraße Weser, sei sicherheitsrelevant, erscheint ange-
sichts der Jahrhunderte langen weitgehend konfliktfreien Koexistenz von Schifffahrt
und Stockanglern überregulierend.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
§ 28 Absatz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
„2. die Zulassung und das Verbot von Fanggerät und ständigen Fischereieinrich-
tungen soweit sie das Stockangelrecht nicht beschränken;“
Max Liess, Jens Dennhardt,
Björn Tschöpe und Fraktion der SPD
Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen“
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