Kein Zwischenlager für gefährlichen Müll in der Funkschneise 13
Die beantragte Ansiedlung eines Abfallzwischenlagers und einer Behandlungsanlage der Firma ProEntsorga auf dem Gelände der Funkschneise 13 wird abgelehnt. Es sollen dort flüssige und pastöse Abfall- und Gefahrstoffe gelagert und behandelt werden. Durch die räumliche Nähe zu der ca. 50 – 100 Meter entfernten Wohnbebauung (Eggestraße) sowie der in 300 – 400 Meter entfernten Grundschule und Kita, besteht die Gefahr, dass bei einem Unfall oder Brand eine akute Gefährdung der Bevölkerung eintreten kann. Auch eine Grundwasserverunreinigung auf dem ohnehin schon durch mögliche Altlasten beeinträchtigten Grundstück ist in so einem Fall zu befürchten. Darüber hinaus sind durch eine Ansiedlung der Firma ProEntsorga keine positiven Aspekte für den Stadtteil oder die Stadt zu erkennen. Es werden dort nur wenige Beschäftigte tätig sein und der Firmenhauptsitz ist im niedersächsischen Hambergen. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb ausschließlich aus Gründen der Gewinnmaximierung des Betreibers Gefahrstoffe quer durch Bremen an den Hambergen entgegengesetzten Stadtrand verbracht werden, um dann wiederum an der gesamten Stadt Bremen vorbei zum Endlager transportiert zu werden. Des Weiteren ist der Stadtteil Hemelingen schon sehr stark durch Gewerbe- und Lärmemissionen belastet und darf nicht auch noch durch Abfall- und Gefahrstofflager gefährdet werden.
Wir fordern, das Zwischenlager zu verhindern und dazu stehen als Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Den Antrag auf Nutzungsänderung nicht zu genehmigen.
2. Eine Veränderungssperre zu beschließen (§ 14 BauGB), damit Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB (Nutzungsänderung) nicht durchgeführt werden dürfen.
Im übrigen fordern wir von der Bürgerschaft dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Bebauungspläne der Stadtgemeinde Bremen in Bereichen in denen eine räumliche Nähe zwischen Gewerbe- und Wohnbebauung besteht, überprüft und geändert oder aufgehoben werden. Ziel dieser Überprüfung und Änderung soll es ein, dass mögliche Konflikte zwischen gefährdendem und störendem Gewerbe und der angrenzenden Wohnbebauung, von vornherein durch Beschränkungen in den Bebauungsplänen ausgeschlossen werden.
Hans-Peter Hölscher
Harzer Straße 13
28307 Bremen
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hans-peter.hoelscher@spd-bremen.org
Jens Dennhardt
Westerholzstraße 42
28309 Bremenr
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