Deputation für Umwelt & Energie

Ich bin Sprecher der Deputation für Umwelt und Energie. Deputationen in der Freien Hansestadt Bremen sind Verwaltungsausschüsse zur Kontrolle der Behörden des Landes und der Stadtgemeinde Bremen. Im Gegensatz zu reinen Parlamentsausschüssen gehören ihnen auch Senatsvertreter und Bürger, die nicht Bürgerschaftsabgeordnete sind, an. Die bremischen Deputationen bilden eine verfassungsrechtliche Besonderheit, als deren Grundlage die Forderung der Bürger nach mehr Beteiligung in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts gilt.

Die Umweltpolitik der SPD-Bürgerschaftsfraktion orientiert sich an den Zielen der lokalen Agenda 21. Das bedeutet eine wirtschaftlich leistungsfähige, Arbeitsplatz sichernde, sozial gerechte und ökologisch verträgliche Entwicklung des Landes Bremen. Um schon jungen Menschen ein Umweltbewusstsein mit auf den Weg zu geben, wurde die Umweltbildung verstetigt und intensiviert.

Weitere SPD-Mitglieder der Deputation für Umwelt und Energie:

  • Karin Bohle-Lawrenz
  • Gerd Ilgner
  • Wolfram Kaiser
  • Reimund Kasper
  • Manuela Mahnke

Aktuelle Deputationsvorlagen:

  • Tischvorlage zu TOP 9b) Schalltechnisches Gutachten unter dem Gesichtspunkt der Lärmsanierung für die Bremer Ortsteile Hemelingen und Arbergen für die Sitzung der Deputation für Umwelt und Energie am 16. September 2010 "Lärmschutzwand an der A1" (pdf-Datei)
     
  • Bericht der Verwaltung für die Sitzung der Deputation für Umwelt und Energie (S) vom 07. September 2010 "Errichtung einer Biogasanlage in Bremen-Oberneuland" (pdf-Datei)
     
  • Bericht der Verwaltung für die Deputation für Umwelt und Energie (L) und die Deputation für Bau und Verkehr (L) vom 21. Juli 2010 "Fernwärmepreise in Bremen-Nord (Schönebeck)" (pdf-Datei)

Beschluss des Landesparteitages vom 21. März 2009 – Teil 3

Beschluss des Landesparteitages vom 21. März 2009

 
Für einen fairen Ausgleich von Ökologie, Ökonomie und Sozialem – moderne Energiepolitik

III.     Schlussfolgerungen für unser Handeln in Bremen und Bremerhaven

 
1. Industrielle Entwicklung sicherstellen
 
Bremen und Bremerhaven sind als Industriestandorte auf eine ausreichende, günstige und zuverlässige Energieversorgung angewiesen. Diese muss im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung und zur Sicherung von Beschäftigung sichergestellt werden. Die bisherige hohe Eigenversorgungsquote in Bremen leistet hierzu einen wichtigen Beitrag und ist dauerhaft zu sichern, da die Energiewirtschaft positive Beschäftigungseffekte und erhebliche Wertschöpfung am Standort realisiert. Das Mittelkalorikkraftwerk, Neubauten wie das Weserkraftwerk, die Erneuerung und Optimierung bestehender Kraftwerke auf fossiler Brennstoffbasis, der Ausbau der Wind- kraft und Photovoltaik schaffen und sichern Arbeitsplätze – auch und insbesondere bei regionalen Zulieferern, bei Dienstleistern und in der Forschung.
 
 
2. Erzeugungsstandort Bremen – Zukunft der swb
 
Land und Stadtgemeinde Bremen haben ein ureigenes Interesse an der Energieerzeugung im eigenen Land. Wir brauchen Ansprechpartner vor Ort, damit die Energiepolitik in Bremen im Interesse Bremens gestaltet werden kann. Bisher ist Bremen und vor allem seine Energie-Verbraucherinnen und -Verbraucher nicht der Marktmacht der großen vier Energieerzeuger in Deutschland ausgeliefert. Bremen hat ein Interesse an einem selbständigen Energieversorger und -erzeuger vor Ort. Diese hat Bedeutung für Verbraucherinnen und Verbraucher, Wirtschaft und für Beschäftigte. Die swb soll als breit aufgestellter Infrastrukturdienstleister in den Bereichen, Strom, Gas, Wärmen, Wasser, Abwasser mit ihren Netzen gesichert und ausgebaut werden. Auch für den Bereich der Mobilität im Zusammenhang mit der wachsenden Zahl von E-Fahrzeugen, kann eine ausreichende und zuverlässige Stromversorgung an Bedeutung gewinnen
 
Darum muss sich der Senat für den Erhalt dieses selbständigen Energieversorgers und -erzeugers für Bremen einsetzen. Zu diesem Zweck soll die swb AG vor allem Ertüchtigungs- und Modernisierungsprogramme umsetzen, um die Energieeffizienz bestehender Anlagen zu erhöhen und ihre wirtschaftliche Laufzeit zu verlängern. Auch der Neubau von effizienten konventionellen Kraftwerksanlagen kann im Bedarfsfall verfolgt werden, soweit er sich im Rahmen der nationalen Klimaziele bewegt. In diesem Kontext steht auch, dass die Zusammenarbeit zur Stromerzeugung der swb mit den Stahlwerken zur Nutzung des Konverter- und Gichtgases ausgebaut werden sollte.
 
Im Zuge des Erwerbs der Erzeugungs- und Handelssparte von Essent durch die RWE wurde Bremen durch Essent ein befristetes Angebot über den Erwerb von rd. 51 % der swb-Aktien unterbreitet. Dieses Angebot eröffnet Bremen die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen auf die Zukunftsperspektiven der Stadtwerke und die bremischen Standortinteressen im Hinblick auf eine ökologische, soziale und regionalbezogene Energiepolitik ebenso zu definieren, wie auch auf eine gestaltende Wirtschaftsstrukturpolitik.
 
Dabei geht es in erster Linie um die Sicherung und den Ausbau von zukunftsfesten Arbeitsplätzen, die Sicherung und den Ausbau der Hauptverwaltung in Bremen und die Unterstützung der swb AG zur Umsetzung einer neuen gemeinsam entworfenen energie- und klimapolitischen Zukunft. Um die swb in Bremen mit eigenem Gewicht zu erhalten und auch für die Zukunft zu sichern, erwartet die SPD, dass die Möglichkeiten dieses Angebots aktiv genutzt werden.
 
Die Bremer SPD steht dafür, dass die swb der Energieerzeuger vor Ort bleibt und nicht zum Spielball von Finanzinvestoren wird.
 
Wir setzen uns dafür ein, dass folgende Ziele erreicht werden:
 
  • Die swb muss als Gesamtheit und als Marke erhalten bleiben. Ihre organisatorische und energiepolitische Eigenständigkeit wird garantiert. Rechtlicher und steuerlicher Sitz der swb AG bleibt Bremen. Damit wird die Verlagerung von Gewerbe- und Umsatzsteueraufkommen vermieden.
  • Der strategische Einfluss Bremens auf die swb AG ist durch geeignete Instrumente und Verträge langfristig sicherzustellen. Bspw. sollte der neue Aktionär bzw. neue Aktionärsgruppe eine Halteverpflichtung der Aktien von mindestens 10 Jahren. Ebenso ist ein langfristiges Vorkaufsrecht Bremens anzustreben. Die Aktionäre sollen verpflichtet werden, die Funktionen der swb AG am Standort Bremen und Bremerhaven auszubauen und nicht auf Dritte zu verlagern. 
  • Der Erhalt der Arbeitsplätze und die Erzeugung am Standort sind abzusichern. Sicherung und Ausbau der Strom- und Wärmeerzeugung, die Förderung des Ausbaus der Kraft-Wärme-Kopplung, der Fernwärmeausbau am Standort Bremen und Bremerhaven sowie die verstärkte Nutzung Erneuerbarer Energien müssen hohe Priorität erhalten. Die swb-Strategie 20/20/20 ist weiterzuentwickeln. D.h., die Energieeffizienz ist bis 2020 um 20 % zu verbessern, die regenerativen Energien werden mindestens 20 % Anteile an der Stromerzeugung haben, die CO-2 Emissionen werden um 20 % sinken. Die swb AG hat sich zum Ziel gesetzt bis 2020 eine Nachhaltigkeitsstrategie zu verfolgen. Diese Strategie ist eine Basis für weitere klimapolitischer Überlegungen Eine hohe Eigenerzeugungsquote sollte in der Region erhalten bleiben, bzw. ausgebaut werden. Die swb AG soll künftig – ggf. in Kooperation mit anderen Stadtwerken – eine überregionale Rolle bei der Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Erzeugungsstrategien spielen.
  • Die Zukunftsfähigkeit der swb AG, insbesondere die erforderlichen Investitionen, müssen sichergestellt werden. Die künftigen Anteils- eigner müssen willens und in der Lage sein, die swb AG bei den anstehenden Investitionen finanziell nachhaltig zu unterstützen.
  • Zukünftig muss der dezentralen Energieversorgung ein noch höherer Anteil zugemessen werden.
 
Die Bremer SPD fordert den Senat auf zu prüfen, ob zur Sicherstellung dieser Zielsetzung zunächst das Ankaufsrecht auszuüben ist, um im weiteren Verfahren mit einem strategischen Partner die oben beschriebenen Anforderungen durchzusetzen.
 
 
3. Chancen der ökologischen Modernisierung vor Ort nutzen
 
Bremen und Bremerhaven sind ein führender Windenergiestandort. Diesen gilt es weiter auszubauen – dabei soll der Aufbau der Offshore-Windenergie ebenso eine wichtige Rolle spielen wie das „Repowering“. Das ist eine Chance für Klima und Beschäftigung im Lande Bremen und im Nordwesten insgesamt.
 
Die SPD erwartet deshalb, dass für die Weiterentwicklung der dafür erforderlichen Infrastruktur auch künftig Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Neben den Möglichkeiten, die sich hierfür auf EU und Bundesebene bieten, sind hierfür auch künftig Haushaltsmittel des Landes Bremen einzusetzen. Darüber hinaus sollen künftig für Infrastruktur und Erschließungs-maßnahmen vermehrt auch Finanzierungsmöglichkeiten genutzt werden, die sich über private Investoren ergeben.
 
Aber mit Windenergie alleine können wir die klimapolitische Herausforderung nicht meistern. Wir müssen deshalb auch den Ausbau der anderen erneuerbaren Energien in Bremen vorantreiben: Strom- und Wärmegewinnung aus Sonnenenergie und Biomasse und Stromgewinnung aus Wasserkraft sowie weitere – teilweise auch noch durch Forschung und Entwicklung zu erschließende – neue erneuerbare Energiequellen. Geothermie soll genutzt werden, wo dies ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll möglich ist.
 
Energieerzeugung in Bremen soll möglichst effizient erfolgen. Ein wesentlicher Baustein zur Erhöhung der Energieeffizienz ist die Kraft-Wärme-Kopplung in Verbindung mit einem Ausbau des Nah- und Fernwärmenetzes. Die Kraft-Wärme-Kopplung gilt es in Bremen weiter auszubauen. Dies gilt besonders für die Überseestadt. Die Erhöhung der Energieeffizienz er- fordert eine möglichst verbrauchsnahe und damit auch entsprechend den jeweiligen Verbrauchern dimensionierte Energieerzeugung im Lande Bremen. Für den privaten Verbrauch muss deshalb besonders die Kraft-Wärme-Kopplung in der Nahversorgung ausgebaut werden. Hier können z. B. möglicherweise auch neue Potenziale im Bereich der Wärme- und Energierück- gewinnung aus Abwasser erschlossen werden.
 
Beim Ausbau der erneuerbaren Energien können Land und Stadtgemeinde Bremen durch eigenes öffentliches Handeln einen wichtigen Beitrag leisten: Bei der Energiebeschaffung, bei der energetischen Sanierung im eigenen Gebäudebestand und bei Neubauten. Hier nutzen wir auch das Konjunkturprogramm II.
 
Zusätzlich müssen wir die Rahmenbedingungen so gestalten, dass auch im privaten Bereich die energetische Sanierung weiter vorangetrieben wird. Hier gilt es für die SPD auch besonders die Interessen von Mieterinnen und Mietern im Blick zu behalten – sie haben ein besonderes Interesse an der Begrenzung der „zweiten“ Miete. Das so genannte Vermieter-Mieter- Dilemma ist aufzulösen. Dabei ist das erfolgreiche Förderprogramm in Bremen in Ergänzung zu den Bundesprogrammen fortzuführen, so dass es im Zusammenspiel mit der KfW-Förderung seinen größtmöglichen Nutzen entfaltet.
 
4. Klimaschutz 2010, Perspektiven 2020

Für die rot-grüne Landesregierung hat die ökologische Modernisierung und Klimaschutz eine hohe Bedeutung. Im Koalitionsvertrag haben wir verein- bart, mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dem voranschreiten- den Klimawandel zu begegnen.

 
Vor diesem Hintergrund hat der Senat ein Aktionsprogramm Klimaschutz 2010 beschlossen. Das Energie- und Klimaschutzprogramm 2020 ist derzeit in Vorbereitung. Dafür wurde eine ressort-übergeifende Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Magistrats Bremerhaven eingesetzt. In diesem Rahmen sollen auch die langfristigen Perspektiven der Strom- und Wärmeversorgung im Land Bremen sein. Dazu wird ein intensiver Dialog mir Wirtschaft, Wissenschaft und gesellschaftlichen Gruppen geführt.
 
Mit dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2010 hat der Senat einen Katalog mit konkreten kurzfristigen Maßnahmen zu CO2-Minderung erarbeitet. Dabei setzt der Senat vor allem auf die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien, Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, energetische Sanierung, Energieeinsparung, Steigerung der Energieeffizienz im industriell-gewerblichen Sektor und Maßnahmen zur Reduzierung verkehrlicher Emissionen.
 
Darauf aufsetzend entwirft der Senat zurzeit das Klimaschutzprogramm 2010-2020. In diesem Programm sollen in einem breiten Dialog mit allen Betroffenen die energetischen Zukunftspfade für Bremen diskutiert und dargestellt werden. Dabei sind unter anderem Antworten auf die folgenden Fragen finden:
 
  • Wie sieht eine zukunftsfähige Zusammensetzung von konventionellen und regenerativen Erzeugungsarten und unterschiedlichen Brennstoffen am Standort Bremen aus, die für Bremer Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft eine preiswürdige und sichere Versorgung gewährleistet als auch Klimaschutzziele unterstützt? 
  • Wie sieht ein innovativer Energieerzeugungsmix aus, der langfristig die Wirtschaftskraft Bremens und langfristig zukunftsfähige Arbeitsplätze sichert? 
  • Wie kann das Land Bremen der Vorbildfunktion gerecht werden z.B. durch vorbildliche Sanierung der eigenen Gebäude und durch ambitionierte Minderungsziele bei der Reduzierung des Energieverbrauchs in den Verwaltungen? 
  • Welche Möglichkeiten hat Bremen, durch Förderprogramme, Gesetze, Richtlinien und Vertragsgestaltung z.B. bei der Bauleitplanung Einfluss zu nehmen, auf die strukturelle nachhaltige Entwicklung in Bremen? 
  • Welche Möglichkeiten gibt es, die Verbraucher stärker zu gewinnen, an der Umsetzung von Klimaschutzzielen mitzuwirken und selbst Verantwortung dafür zu übernehmen? 
  • Welche Zielkonflikte gibt es zwischen den nachhaltigen, langfristigen notwendigen Maßnahmen zur Sicherung Bremens als Energieerzeugungsstandort und den mittel- und langfristigen nationalen Klimaschutzzielen und wie sind diese aufzulösen? 
  • Wie lässt sich die Fernwärmeversorgung auch über das Laufzeitende der bestehenden Anlagen sichern? 
  • Wie lassen sich Bremische Interessen in liberalisierten, wettbewerbsorientierten Energiemärkten umsetzen bzw. durchsetzen? 
  • Welche Maßnahmen sollen über das bisherige Maß hinaus ergriffen werden, um das Land Bremen von einem Kompetenzzentrum des Nordens für Windenergie zu einem Zentrum für Energieeinsparung, erneuerbare Energien, effiziente Energieerzeugungs- und Energiebenutzungstechniken weiterzuentwickeln?  
  • Wie lassen sich effiziente Energieerzeugung und effiziente Energienutzung innerhalb des Kompetenzzentrums sinnvoll miteinander verknüpfen? 
  • Mit welchen Maßnahmen erfolgt die Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen im Bereich der Energieerzeugung und Energieeinsparung im Land Bremen? 
 
5. Norddeutsche Kooperation
 
Um die bremischen Ziele in Wirtschafts- und Energiepolitik wirksam verfolgen zu können ist eine Kooperation mit anderen Bundesländern sinnvoll. Eine geplante gemeinsame Energiepolitik im norddeutschen Raum ist darum der richtige Weg um den gesamten Norden als Exporteur von regenerativen Energien und innovativen Technologien erfolgreich aufzustellen. Der Senat wir auf der Ebene der norddeutschen Bundesländer aktiv daran mitarbeiten eine solche länderüber-greifende Zusammenarbeit zu realisieren und dabei die bremischen Interessen in eine solche Kooperation einbringen.
 

Beschluss des Landesparteitages vom 21. März 2009 – Teil 2

Beschluss des Landesparteitages vom 21. März 2009
 
Für einen fairen Ausgleich von Ökologie, Ökonomie und Sozialem – moderne Energiepolitik

II.      Anforderungen an die Bundespolitik

  
1. Klimaziele einhalten – CO2-Ausstoß mindern

Unser Ziel ist die Reduktion der Treibhausgase in Deutschland um 40% bis 2020. Dazu setzen wir auf Steigerung der Energieeffizienz, effizientere – auch konventionelle – Kraftwerke, Stärkung der Stromerzeugung durch erneuerbaren Energien, Verstärkte Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung und energetische Sanierung.
 
 
2. Energieeffizienz steigern – nachhaltige Wirtschafspolitik

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten begreifen moderne Klimaschutzpolitik als intelligente und nachhaltige Wirtschaftspolitik. Mit der Förderung moderner und umweltfreundlicher Technologien wollen wir die Entkopplung von Wachstum und Ressourcenverbrauch erreichen. Ressourcenschonende und energieeffiziente Produktionsanlagen sind dabei nicht nur für eine klimafreundliche Produktion in Deutschland wichtig, sondern angesichts der global steigenden Nachfrage an Umwelttechnologien auch ein zukunftsfähiges Exportprodukt.
 
 
3. Öffentliche Kontrolle der Netze
 
Der Staat hat bei der leitungsgebundenen Energie – wie Strom und Gas – eine besondere Verantwortung für die Verhinderung des Missbrauchs von Marktmacht. Daneben ist auch die Fernwärme im Blick zu behalten. Im Falle des Anschlusszwanges ist auch hier eine öffentliche Preiskontrolle geboten.
 
Deshalb unterstützen wir die Initiative, die Leitungsnetze von den Energiekonzernen zu trennen und in eine nationale Netz-AG zu überführen, an der sich die öffentliche Hand maßgeblich beteiligt. Bei der Umsetzung eines solchen Vorhabens sind die besonderen Interessen der lokalen Energieerzeuger und kommunalen Stadtwerke zu berücksichtigen.
 
Durch eine solche Maßnahme können die notwendigen Investitionen in die Leitungsnetze organisiert werden, die einerseits überhaupt Wettbewerb ermöglichen und andererseits insbesondere den erneuerbaren Energien Vorrang einräumen. Darüber hinaus stellen moderne Leitungsnetze einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit dar. Dabei ist allerdings
sicherzustellen, dass am Ende nicht allein der öffentlichen Hand die Kosten für die vernachlässigten Investitionen der Energiekonzerne zufallen. Diese Kosten müssen von denjenigen getragen werden, die in der Vergangenheit zugunsten höherer Profite auf notwendige Investitionen verzichtet haben.
 
 
4. Verbraucherrechte stärken

Die Gaspreisbildung muss besser kontrolliert und transparenter werden. Preisvorteile vom Markt sind zeitnah an die Verbraucher weiterzugeben. Auf eine Aufhebung der Kopplung von Öl- und Gaspreis ist hinzuwirken.
 
In diesem Zusammenhang müssen auch die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt werden. Dazu gehören vor allem Informations- rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Verbraucher sollen in die Lage versetzt werden, die Preisbildung und das jeweilige Preis- Leistungsverhältnis zu bewerten. Dabei sollen auch Serviceangebote be- rücksichtigt werden wie kostenfreie Energieberatung, Förderprogramme, persönliche Erreichbarkeit in Kundencentern vor Ort, gute telefonische Erreichbarkeit. Damit sie ihre Rechte wahrnehmen können, müssen auch die Verbraucherzentralen bundesweit in die Lage versetzt werden, die Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend zu beraten und zu unterstützen. Auch der Vorschlag, die 16 Landesverbraucherzentralen, so genannte Marktwächter einzuführen, die den Markt beobachten und im Konfliktfall als Schlichtungsstellen dienen können ist zu prüfen.
 
Außerdem ist zu gewährleisten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher zeitnah über ihren Energieverbrauch informiert werden und entsprechend abgerechnet wird, um spätere Nachzahlungen in großem Umfang zu vermeiden.
 
Wir wollen verstärkte Anreize fürs Energiesparen schaffen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern die notwendige Unterstützung dafür zu- kommen lassen. Für Bezieherinnen und Bezieher von Transferleistungen ist eine kostenlose Energieberatung sicherzustellen.
 
 
5. Öffentliche Daseinsvorsorge sichern
 
Energieversorgung ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Der Zugang zu Energie ist auch der Zugang zu Sicherheit, Lebensqualität und Teilhabe. Darum ist es Aufgabe des Staates sicherzustellen, dass niemand friert oder im Dunkel sitzt, weil er arm ist.
 
Die Grundversorgung mit Energie muss für jedermann, unabhängig vom sozialen Hintergrund, gewährleistet werden. Die Bundesregierung und die SPD-Bundestagsfraktion sollen prüfen, mit welchem Instrument dieses Ziel am sinnvollsten erreicht werden kann. In Betracht kommen dazu zum Bei- spiel Sozialtarife oder die Pflicht der Energieversorger einen kostenlosen Energiegrundbedarf zur Verfügung stellen zu müssen. Aber auch andere Überlegungen wie zum Beispiel die Unterstützung bei der Ersatzbeschaffung für alte energieintensive Elektrogeräte und Heizungsanlagen sind in die Prüfung einzubeziehen. Dabei muss eine Lösung gefunden werden, die nicht nur die Bezieherinnen und Bezieher von Transferleistungen in den Blick nimmt, sondern auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit niedrigen Einkommen gerecht wird.
 

Dabei ist darauf zu achten, dass Wettbewerbsneutralität gewahrt wird. Verpflichtungen müssen alle gleichermaßen treffen, die bundesweiten Anbieter wie die lokalen Energieversorger. Versorger vor Ort dürfen nicht benachteiligt werden.

Beschluss des Landesparteitages vom 21. März 2009 – Teil 1

Beschluss des Landesparteitages vom 21. März 2009
 
Für einen fairen Ausgleich von Ökologie, Ökonomie und Sozialem – moderne Energiepolitik

 
I.       Leitlinien sozialdemokratischer Energie- und Klimaschutzpolitik
Sozialdemokratische Politik orientiert sich am Leitbild einer solidarischen Gesellschaft. Das gilt auch für unsere Energiepolitik. Wir wollen einen fairen Interessenausgleich von Ökologie, Ökonomie und Sozialem. Die verfassungsrechtlichen Grundziele des Naturschutzes sind zu verwirklichen.
 
Unsere Energiepolitik verbindet ökologische Verantwortung mit ökonomischer Vernunft. Wir wollen kein Gegeneinander von wirtschaftlichen Interessen und Umweltschutz. Eine moderne sozialdemokratische Energiepolitik setzt auf die Energiewende als Chance für wirtschaftliche Entwicklung, Bekämpfung des Klimawandels und Schutz der Umwelt gleichermaßen. Wir denken Ökologie und Ökonomie zusammen und wollen Deutschland zu einem führenden Standort moderner, klimafreundlicher und zukunftsfähiger Energieerzeugung machen.
Ein wichtiger Baustein einer verantwortungsvollen Energiepolitik ist und bleibt der Ausstieg aus der Atomenergie. Dieser von der rot-grünen Bundesregierung herbeigeführte Ausstieg ist ein Erfolg unserer Politik, für dessen Bestand wir auch in der großen Koalition Sorge getragen haben. Bei den anstehenden Bundestagswahlen ist es eine wichtige Aufgabe für uns deutlich zu machen: Es darf keinen Ausstieg aus dem Ausstieg, wie ihn die Atomlobby und die Unionsparteien fordern, geben. Atomkraft ist keine saubere Energiequelle. Die Kernenergie ist nach wie vor eine extrem risikoreiche und nicht vollständig beherrschbare Technologie. Wie die Vorgänge zeigen gilt die insbesondere auch für den radioaktiven Müll. Eine sichere Lösung für den Umgang mit Atommüll ist nicht in Sicht. Nur eine Beteiligung der Sozialdemokraten an der Regierungsverantwortung im Bund sichert den Abschied von der Kernkraft, auch darum geht es am 27. September 2009.
 
Zwischen 1990 und 2005 sind die Emissionen aus fossilen Kraftwerken nur um 5% zurückgegangen. Grund: Der Strom wird hauptsächlich in veralteten, abgeschriebenen Kraftwerken erzeugt. Nur wenn man für den Bau neuer hocheffizienter Kraftwerke klare Rahmenbedingungen und Investitionssicherheit schafft, wird man die ehrgeizigen Emissionsminderungsziele erreichen.
 
Neben dem Ausstieg aus der Kernenergie ist eine stärkere Unabhängigkeit vom Öl, die Steigerung der Energieeffizienz, das Energiesparen und der Ausbau der regenerativen Energien zentrale Aufgabe unserer Energiepolitik. Der Klimawandel ist Realität und der verantwortungs-volle Umgang mit den natürlichen Ressourcen, vor allem im Interesse zukünftiger Generationen verpflichtet uns, marktfähige CO2-arme und klimafreundliche Alternativen zu konventionellen Energieerzeugung zu entwickeln und zu stärken. Damit schützen wir nicht nur Klima und Umwelt, wir investieren auch in wirtschaftliche Entwicklung und sichern und schaffen zukunftsfähige Arbeitsplätze.
 
Im Zeitalter des globalen Zusammenwachsens ist nachhaltiger Energiepolitik nicht allein eine nationale Frage. Ökologische Modernisierung ist auch eine Antwort um den Verteilungskampf um Ressourcen und die Grundlage für eine umweltverträgliche Wirtschaftsentwicklung Weltweit. Darum setzen wir uns auch auf internationaler Ebene für Klimaschutz durch nachhaltige Energieerzeugung ein, auch unter dem Gesichtspunkt Entwicklungs- und Friedenspolitik.
Nicht zuletzt hat Energiepolitik aber auch eine soziale Dimension. Die Versorgung mit Energie ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wir müssen gewährleisten, dass jedermann Zugang zu dieser Versorgung hat und ggf. unterstützt wird. Sowohl die alltäglichen Grundbedürfnisse wie auch die Teilhabe an Kommunikation und Information sind ohne eine ausreichende Versorgung mit Energie nicht gewährleistet.
 
Mit unsere Energiepolitik wollen wir deshalb sozial gerecht und ökologische verantwortlich Politik gestalten und dabei zugleich die Chancen der ökologischen Modernisierung für Wirtschaft und Arbeit nutzen.



Das neue Bremer Wahlrecht


Sie haben die Wahl!
Das neue Wahlrecht für Bremen und Bremerhaven
Das neue Wahlrecht – Was ist anders?
 
Bei der Bürgerschaftswahl am 22. Mai 2011 wird das neue bremische Wahlrecht zum ersten Mal angewandt. Drei wichtige Änderungen gibt es:
 
  • Sie können nicht nur Parteien wählen, sondern auch Personen. Möglich ist nun sowohl eine Listen-, wie auch eine Personenwahl.
  • Aus 1 mach 5. Sie haben nicht nur wie bisher eine Stimme, sondern bis zu fünf Stimmen.
  • Das Wahlalter wurde abgesenkt. Alle, die zum Wahltag 16 Jahre alt sind und im Land Bremen mit ihrem ersten Wohnsitz gemeldet sind, dürfen wählen.
 
Die Änderungen gelten auch für die Wahlen zur Stadtbürgerschaft Bremen, die Beiratswahlen und die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven.
 
 
Der Wahlvorgang – Wie funktioniert das?
 
Ihre fünf Stimmen können Sie auf unterschiedliche Art und Weise verteilen.
 
  • Alle Stimmen können für eine/n Bewerber/in abgegeben werden. Das nennt man kumulieren.
  • Sie können jede einzelne ihrer fünf Stimmen für Bewerber/innen aus verschiedenen Parteien abgeben. Das nennt man panaschieren.
  • Statt oder neben der Wahl einzelner Bewerber/innen können die Stimmen für eine oder mehrere Parteien abgegeben werden. Das nennt man Listenwahl. Auch diese fünf Stimmen können kumuliert und panaschiert werden – d.h. sie können auf die Wahlvorschläge unterschiedlicher Parteien verteilt werden.
 
 
Der Wahlausgang – Wer erhält wie viele Mandate?
 
  • Alle Stimmen, die eine Partei erhalten hat (Listen- und Personenstimmen), werden zusammengezählt. Daraus ergibt sich, wie viele Sitze, bzw. Mandate eine Partei bekommt.
  • Dann wird das Verhältnis zwischen Listen- und Personenstimmen ermittelt. Hieraus ergibt sich wer über die Listen- und wer über die Personenwahl in die Bürgerschaft einzieht.
  • Zunächst werden die Mandate der errungenen Sitze bei der Listenwahl zugewiesen. Im Anschluss findet das Ergebnis der Personenwahl bei der Verteilung Berücksichtigung.
 
 
Was ändert sich sonst noch?
 
  • Aufgrund der Größe des neuen Stimmzettels wird es keine amtlichen Wahlumschläge bei der Urnenwahl mehr geben.
  • Bei der Briefwahl wird es nach wie vor Umschläge geben. Anders als früher müssen Sie bei der Beantragung der Briefwahl aber keine Gründe mehr angegeben.
  • Wahrscheinlich wird es am Wahlabend kein amtliches Endergebnis geben. Wegen des wesentlich größeren Aufwandes der Stimmenauszählung wird am Wahlabend lediglich bekannt gegeben werden können, wie viele Sitze eine Partei bei der Wahl errungen hat. Welche Einzelpersonen in die Bürgerschaft einziehen, wird erst zwei bis drei Tage später feststehen.
 
Weitere Informationen zum neuen bremischen Wahlrecht und zur Politik der SPD erhalten Sie unter
 
SPD-Bürgerschaftsfraktion
Wachtstraße 27/29, 28195 Bremen
Telefon: 0421-33677-0
E-Mail:spdfraktion@spd-bremen.de
www.spdfraktion-bremen.de
 
SPD-Abgeordnetengemeinschaft Bremen-Stadt
Obernstraße 39-40, 28195 Bremen
Telefon: 0421-3501823
E-Mail:kontakt@spd-abgeordnete-bremen.de
www.spdfraktion-bremen.de
 
SPD-Abgeordnetengemeinschaft Bremen-Nord
Alte Hafenstraße 26, 28757 Bremen
Telefon: 0421-661028
E-Mail:info@abgeordnetengemeinschaft.de
www.abgeordnetengemeinschaft.de
 
SPD-Abgeordnetengemeinschaft Bremerhaven
Schifferstraße 22, 27568 Bremerhaven
Telefon: 0471-45080
E-Mail:kontakt@spd-buergerschaft-bremerhaven.de
www.spd-buergerschaft-bremerhaven.de
 

Rot:Heute-Express

 
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Die bisherigen Ausgaben:
 


Oktober 2010
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September 2010
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August 2010
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Juni 2010
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Mai 2010
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März 2010
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