Kategorie: Umwelt & Energiepolitik
Deputation für Umwelt & Energie
Ich bin Sprecher der Deputation für Umwelt und Energie. Deputationen in der Freien Hansestadt Bremen sind Verwaltungsausschüsse zur Kontrolle der Behörden des Landes und der Stadtgemeinde Bremen. Im Gegensatz zu reinen Parlamentsausschüssen gehören ihnen auch Senatsvertreter und Bürger, die nicht Bürgerschaftsabgeordnete sind, an. Die bremischen Deputationen bilden eine verfassungsrechtliche Besonderheit, als deren Grundlage die Forderung der Bürger nach mehr Beteiligung in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts gilt.
Die Umweltpolitik der SPD-Bürgerschaftsfraktion orientiert sich an den Zielen der lokalen Agenda 21. Das bedeutet eine wirtschaftlich leistungsfähige, Arbeitsplatz sichernde, sozial gerechte und ökologisch verträgliche Entwicklung des Landes Bremen. Um schon jungen Menschen ein Umweltbewusstsein mit auf den Weg zu geben, wurde die Umweltbildung verstetigt und intensiviert.
Weitere SPD-Mitglieder der Deputation für Umwelt und Energie:
- Karin Bohle-Lawrenz
- Gerd Ilgner
- Wolfram Kaiser
- Reimund Kasper
- Manuela Mahnke
Aktuelle Deputationsvorlagen:
- Bericht der Verwaltung für die Sitzung der städtischen Deputation für Umwelt und Energie am 28. Oktober 2010 "Möwenkolonie in der Überseestadt" (pdf-Datei)
- Tischvorlage zu TOP 9b) Schalltechnisches Gutachten unter dem Gesichtspunkt der Lärmsanierung für die Bremer Ortsteile Hemelingen und Arbergen für die Sitzung der Deputation für Umwelt und Energie am 16. September 2010 "Lärmschutzwand an der A1" (pdf-Datei)
- Bericht der Verwaltung für die Sitzung der Deputation für Umwelt und Energie (S) vom 07. September 2010 "Errichtung einer Biogasanlage in Bremen-Oberneuland" (pdf-Datei)
- Bericht der Verwaltung für die Deputation für Umwelt und Energie (L) und die Deputation für Bau und Verkehr (L) vom 21. Juli 2010 "Fernwärmepreise in Bremen-Nord (Schönebeck)" (pdf-Datei)
(Dringlichkeitsantrag) Landtag – Gesetz zur Änderung des Bremischen Immissionschutzgesetzes
Beschluss des Landesparteitages vom 21. März 2009 – Teil 3
III. Schlussfolgerungen für unser Handeln in Bremen und Bremerhaven
- Die swb muss als Gesamtheit und als Marke erhalten bleiben. Ihre organisatorische und energiepolitische Eigenständigkeit wird garantiert. Rechtlicher und steuerlicher Sitz der swb AG bleibt Bremen. Damit wird die Verlagerung von Gewerbe- und Umsatzsteueraufkommen vermieden.
- Der strategische Einfluss Bremens auf die swb AG ist durch geeignete Instrumente und Verträge langfristig sicherzustellen. Bspw. sollte der neue Aktionär bzw. neue Aktionärsgruppe eine Halteverpflichtung der Aktien von mindestens 10 Jahren. Ebenso ist ein langfristiges Vorkaufsrecht Bremens anzustreben. Die Aktionäre sollen verpflichtet werden, die Funktionen der swb AG am Standort Bremen und Bremerhaven auszubauen und nicht auf Dritte zu verlagern.
- Der Erhalt der Arbeitsplätze und die Erzeugung am Standort sind abzusichern. Sicherung und Ausbau der Strom- und Wärmeerzeugung, die Förderung des Ausbaus der Kraft-Wärme-Kopplung, der Fernwärmeausbau am Standort Bremen und Bremerhaven sowie die verstärkte Nutzung Erneuerbarer Energien müssen hohe Priorität erhalten. Die swb-Strategie 20/20/20 ist weiterzuentwickeln. D.h., die Energieeffizienz ist bis 2020 um 20 % zu verbessern, die regenerativen Energien werden mindestens 20 % Anteile an der Stromerzeugung haben, die CO-2 Emissionen werden um 20 % sinken. Die swb AG hat sich zum Ziel gesetzt bis 2020 eine Nachhaltigkeitsstrategie zu verfolgen. Diese Strategie ist eine Basis für weitere klimapolitischer Überlegungen Eine hohe Eigenerzeugungsquote sollte in der Region erhalten bleiben, bzw. ausgebaut werden. Die swb AG soll künftig – ggf. in Kooperation mit anderen Stadtwerken – eine überregionale Rolle bei der Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Erzeugungsstrategien spielen.
- Die Zukunftsfähigkeit der swb AG, insbesondere die erforderlichen Investitionen, müssen sichergestellt werden. Die künftigen Anteils- eigner müssen willens und in der Lage sein, die swb AG bei den anstehenden Investitionen finanziell nachhaltig zu unterstützen.
- Zukünftig muss der dezentralen Energieversorgung ein noch höherer Anteil zugemessen werden.
Für die rot-grüne Landesregierung hat die ökologische Modernisierung und Klimaschutz eine hohe Bedeutung. Im Koalitionsvertrag haben wir verein- bart, mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dem voranschreiten- den Klimawandel zu begegnen.
- Wie sieht eine zukunftsfähige Zusammensetzung von konventionellen und regenerativen Erzeugungsarten und unterschiedlichen Brennstoffen am Standort Bremen aus, die für Bremer Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft eine preiswürdige und sichere Versorgung gewährleistet als auch Klimaschutzziele unterstützt?
- Wie sieht ein innovativer Energieerzeugungsmix aus, der langfristig die Wirtschaftskraft Bremens und langfristig zukunftsfähige Arbeitsplätze sichert?
- Wie kann das Land Bremen der Vorbildfunktion gerecht werden z.B. durch vorbildliche Sanierung der eigenen Gebäude und durch ambitionierte Minderungsziele bei der Reduzierung des Energieverbrauchs in den Verwaltungen?
- Welche Möglichkeiten hat Bremen, durch Förderprogramme, Gesetze, Richtlinien und Vertragsgestaltung z.B. bei der Bauleitplanung Einfluss zu nehmen, auf die strukturelle nachhaltige Entwicklung in Bremen?
- Welche Möglichkeiten gibt es, die Verbraucher stärker zu gewinnen, an der Umsetzung von Klimaschutzzielen mitzuwirken und selbst Verantwortung dafür zu übernehmen?
- Welche Zielkonflikte gibt es zwischen den nachhaltigen, langfristigen notwendigen Maßnahmen zur Sicherung Bremens als Energieerzeugungsstandort und den mittel- und langfristigen nationalen Klimaschutzzielen und wie sind diese aufzulösen?
- Wie lässt sich die Fernwärmeversorgung auch über das Laufzeitende der bestehenden Anlagen sichern?
- Wie lassen sich Bremische Interessen in liberalisierten, wettbewerbsorientierten Energiemärkten umsetzen bzw. durchsetzen?
- Welche Maßnahmen sollen über das bisherige Maß hinaus ergriffen werden, um das Land Bremen von einem Kompetenzzentrum des Nordens für Windenergie zu einem Zentrum für Energieeinsparung, erneuerbare Energien, effiziente Energieerzeugungs- und Energiebenutzungstechniken weiterzuentwickeln?
- Wie lassen sich effiziente Energieerzeugung und effiziente Energienutzung innerhalb des Kompetenzzentrums sinnvoll miteinander verknüpfen?
- Mit welchen Maßnahmen erfolgt die Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen im Bereich der Energieerzeugung und Energieeinsparung im Land Bremen?
Beschluss des Landesparteitages vom 21. März 2009 – Teil 2
II. Anforderungen an die Bundespolitik
Unser Ziel ist die Reduktion der Treibhausgase in Deutschland um 40% bis 2020. Dazu setzen wir auf Steigerung der Energieeffizienz, effizientere – auch konventionelle – Kraftwerke, Stärkung der Stromerzeugung durch erneuerbaren Energien, Verstärkte Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung und energetische Sanierung.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten begreifen moderne Klimaschutzpolitik als intelligente und nachhaltige Wirtschaftspolitik. Mit der Förderung moderner und umweltfreundlicher Technologien wollen wir die Entkopplung von Wachstum und Ressourcenverbrauch erreichen. Ressourcenschonende und energieeffiziente Produktionsanlagen sind dabei nicht nur für eine klimafreundliche Produktion in Deutschland wichtig, sondern angesichts der global steigenden Nachfrage an Umwelttechnologien auch ein zukunftsfähiges Exportprodukt.
Der Staat hat bei der leitungsgebundenen Energie – wie Strom und Gas – eine besondere Verantwortung für die Verhinderung des Missbrauchs von Marktmacht. Daneben ist auch die Fernwärme im Blick zu behalten. Im Falle des Anschlusszwanges ist auch hier eine öffentliche Preiskontrolle geboten.
Die Gaspreisbildung muss besser kontrolliert und transparenter werden. Preisvorteile vom Markt sind zeitnah an die Verbraucher weiterzugeben. Auf eine Aufhebung der Kopplung von Öl- und Gaspreis ist hinzuwirken.
Dabei ist darauf zu achten, dass Wettbewerbsneutralität gewahrt wird. Verpflichtungen müssen alle gleichermaßen treffen, die bundesweiten Anbieter wie die lokalen Energieversorger. Versorger vor Ort dürfen nicht benachteiligt werden.
Beschluss des Landesparteitages vom 21. März 2009 – Teil 1
Das neue Bremer Wahlrecht
Sie haben die Wahl!
Das neue Wahlrecht für Bremen und Bremerhaven
- Sie können nicht nur Parteien wählen, sondern auch Personen. Möglich ist nun sowohl eine Listen-, wie auch eine Personenwahl.
- Aus 1 mach 5. Sie haben nicht nur wie bisher eine Stimme, sondern bis zu fünf Stimmen.
- Das Wahlalter wurde abgesenkt. Alle, die zum Wahltag 16 Jahre alt sind und im Land Bremen mit ihrem ersten Wohnsitz gemeldet sind, dürfen wählen.
- Alle Stimmen können für eine/n Bewerber/in abgegeben werden. Das nennt man kumulieren.
- Sie können jede einzelne ihrer fünf Stimmen für Bewerber/innen aus verschiedenen Parteien abgeben. Das nennt man panaschieren.
- Statt oder neben der Wahl einzelner Bewerber/innen können die Stimmen für eine oder mehrere Parteien abgegeben werden. Das nennt man Listenwahl. Auch diese fünf Stimmen können kumuliert und panaschiert werden – d.h. sie können auf die Wahlvorschläge unterschiedlicher Parteien verteilt werden.
- Alle Stimmen, die eine Partei erhalten hat (Listen- und Personenstimmen), werden zusammengezählt. Daraus ergibt sich, wie viele Sitze, bzw. Mandate eine Partei bekommt.
- Dann wird das Verhältnis zwischen Listen- und Personenstimmen ermittelt. Hieraus ergibt sich wer über die Listen- und wer über die Personenwahl in die Bürgerschaft einzieht.
- Zunächst werden die Mandate der errungenen Sitze bei der Listenwahl zugewiesen. Im Anschluss findet das Ergebnis der Personenwahl bei der Verteilung Berücksichtigung.
- Aufgrund der Größe des neuen Stimmzettels wird es keine amtlichen Wahlumschläge bei der Urnenwahl mehr geben.
- Bei der Briefwahl wird es nach wie vor Umschläge geben. Anders als früher müssen Sie bei der Beantragung der Briefwahl aber keine Gründe mehr angegeben.
- Wahrscheinlich wird es am Wahlabend kein amtliches Endergebnis geben. Wegen des wesentlich größeren Aufwandes der Stimmenauszählung wird am Wahlabend lediglich bekannt gegeben werden können, wie viele Sitze eine Partei bei der Wahl errungen hat. Welche Einzelpersonen in die Bürgerschaft einziehen, wird erst zwei bis drei Tage später feststehen.
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Die bisherigen Ausgaben:
Oktober 2010
{edocs}pdf/Newsletter_Umwelt _ Energie_Oktober_2010.pdf,284,200,link{/edocs}
September 2010
{edocs}pdf/Newsletter Umwelt _ Energie_September_2010.pdf,284,200,link{/edocs}
August 2010
{edocs}pdf/Newsletter_Umwelt_Energie_August_2010.pdf,284,200,link{/edocs}
Juni 2010
{edocs}pdf/Newsletter Umwelt _ Energie_Juni_2010.pdf,284,200,link{/edocs}
Mai 2010
{edocs}pdf/Newsletter Umwelt _ Energie_Mai_2010.pdf,284,200,link{/edocs}
März 2010
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